Allgäuer Kfz-Sachverständigenbüro 
  Kfz Gutachten in Füssen, Pfronten, Seeg, Nesselwang, Eisenberg, Marktoberdorf, Schongau, Weilheim, Lechbruck, Wertach, Sonthofen, Immenstadt, Kempten, Kaufbeuren, Memmingen und Umgebung  Kompetenz und Vertrauen für Ihr Fahrzeug!                                         

Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch aufGeldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw`s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatzkann bspw. der Nutzungsausfallentschädigungstabelle "Sanden, Danne, Küppersbusch" entnommen werden. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.



E-Mail
Anruf
Karte
Infos